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Arbeitsrecht | Arbeitsvertrag | Kündigung | Abfindung | Überstunden

 

    

Arbeitsrecht – Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 

Das Arbeitsrecht ist ein sehr umfangreiches Thema, aber grob lässt es sich sagen, dass hier das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer behandelt wird. Es werden über das Arbeitsrecht die Rechte und auch die Pflichten beider Parteien aufgezeigt, sodass ein Miteinander arbeiten auch ermöglicht werden kann.
Das Arbeitsrecht an sich ist eigentlich kein einzelnes Gesetz, so wie man es bei dem Verkehrsrecht, etc. gewohnt ist, es sind vielmehr sehr viele Gesetzestexte aus den unterschiedlichen Bereichen, die sich dann zu dem Arbeitsrecht zusammensetzen.

Die meisten und auch die wichtigsten Rechte sind in dem Arbeitsvertrag enthalten. Dieses ist das wichtigste Dokument, welches das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auch direkt regelt. Hier sind die speziellen Gesetze zu dem jeweiligen Job geregelt. Der Arbeitsvertrag regelt die individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die auch über die gesetzlichen oder branchenüblichen Vereinbarungen, wie dem Tarifvertrag, hinausgehen. Es ist geregelt, um was für ein Beschäftigungsverhältnis es sich genau handelt. Ist der Arbeitnehmer festangestellt, hat er einen befristeten Arbeitsvertrag? Auch in welchem Umfang der Tätigkeit nachgegangen wird, ist aus dem Arbeitsvertrag zu entnehmen. So wird hier die Unterscheidung nach den zu arbeitenden Wochen- bzw. Monatsstunden vorgenommen, welches für das Beschäftigungsverhältnis auch sehr wichtig ist, und für viele weitere Gesetze zum Arbeitsrecht auch. Handelt es sich um eine Vollzeitstelle, um einen Teilzeitjob oder um einen Minijob? Sind diese grundlegenden Fragestellungen zum Beschäftigungsverhältnis geklärt, dann gibt der Arbeitsvertrag auch noch viele weitere, kleinere, aber auch sehr entscheidende Hilfestellungen, die im Arbeitsrecht auch sehr wichtig sind.
Der weitere, auch sehr wichtige Punkt, der im Arbeitsvertrag zu finden ist, ist das zu zahlende Gehalt für die Arbeit. Dieses wird auch im Arbeitsvertrag schon erwähnt, und der Arbeitgeber muss sich an diese auch halten. Die Höhe des Lohns sollte aber auch immer im Vorfeld schon von jedem Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag der Branche betrachtet werden, damit dieser auch den sonst üblichen Gegebenheiten angepasst werden kann.
Im weiteren Verlauf des Arbeitsvertrages sind auch die Bedingungen zu dem Urlaub des Arbeitnehmers zu finden. Die Urlaubstage werden, zum einen je nach Branche und Alter des Angestellten berechnet, zum anderen kann der Betrieb diese aber auch den eigenen Umständen hin, nach oben, anpassen. Ob ein Urlaubsgeld gezahlt wird, das muss im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, denn es ist eine Bonuszahlung, die der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, seinen Angestellten auch immer und fortwährend zu zahlen. Gleiches gilt für die Vereinbarungen zu dem Weihnachtsgeld. Dieses ist zwar in einem Rahmen vorgeschrieben, aber die jeweilige Höhe und die Art der Zuwendung ist immer nur von den Arbeitgebern selbst zu bestimmen.
Der wohl gravierendste Streitpunkt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezieht sich auf das Thema Kündigung. Aus dem Arbeitsvertrag gehen die individuellen Vereinbarungen hervor, wie die Kündigungsfrist, etc. Aber diese Punkte, die hier aufgeführt sind, die sind nur die bedeutendsten, die sich aus vielen weiteren Gesetzen ableiten lassen. Kommt es wegen einer Kündigung oder im Bezug auf eine Kündigung zu Differenzen, dann sollten doch die vielen anderen Gesetzestexte zurate gezogen werden, in denen sich ganz genau mit diesem Thema auseinandergesetzt wird. Denn hier sind die wohl wichtigeren Regeln zu der Kündigung zu finden. Die Einhaltung der Kündigungsfrist, wie eine Kündigung auszusehen hat, damit sie auch wirksam ist, wann eine Kündigung ausgesprochen werden kann, die Folgen der Kündigung, etc.. Das Kündigungsschutzgesetz, welches hier im Arbeitsrecht verwendet wird, ist die Grundlage für alle Betriebe, die einen Arbeitgeber auch beschäftigen. Die Gesetze sind daher für alle gültig, sodass auch alle Menschen gleich behandlet werden. Jede einzelne Form der Kündigung wird hier genau beschrieben, eine fristgerechte Kündigung, die fristlose Kündigung, der Aufhebungsvertrag, die Kündigung in der Probezeit, etc., sodass alle Bereiche auch abgedeckt sind und den Arbeitnehmern, wie auch den Arbeitgebern hier die Vorschriften machen.

Neben den Vorgaben aus dem Arbeitsvertrag werden die Rechte und auch die Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer aber um viele weitere Bereiche erweitert, die im Arbeitsvertrag so nicht erwähnt werden. Damit aber beide Parteien auch genaue Vorgaben haben, sind viele weitere Gesetze geschaffen worden, die im Arbeitsvertrag nicht aufgenommen werden, aber dennoch die Grundlage für die Arbeit bilden. Sie sind immer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu sehen, da sie viele spezielle Bereiche abdecken, die nicht einzeln aufgeführt werden brauchen, da sie alle Menschen betreffen. So schließt sich das Mutterschutzrecht an den Arbeitsvertrag an, welches die Bestimmungen von Schwangeren in einem Arbeitsverhältnis regelt. Auch für die Auszubildenden sind speziellere Vereinbarungen in dem Ausbildungsschutzgesetz zu finden, welches sich von dem für die ausgelernten Angestellten doch in einigen Fällen unterscheidet. Auch für den Fall einer Krankheit oder sogar einer Berufsunfähigkeit gibt es eigene Gesetzestexte, die für alle gleich sind. Die finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber, für den Aufbau einer privaten Absicherung, ist ebenfalls aus einem Teil des Arbeitsrechts zu entnehmen.
Das Arbeitsrecht ist ein sehr umfassendes Thema, welches alle Bereiche, die mit einem Beschäftigungsverhältnis entstehen, auch in seinen vielen Gesetzen abdecken kann. So ist für alles eine Vorgabe gemacht, an die sich Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer immer zu halten haben.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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