Arbeitsrecht – Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht ist ein sehr umfangreiches Thema, aber grob lässt es sich sagen, dass hier das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer behandelt wird. Es werden über das Arbeitsrecht die Rechte und auch die Pflichten beider Parteien aufgezeigt, sodass ein Miteinander arbeiten auch ermöglicht werden kann. Die meisten und auch die wichtigsten Rechte sind in dem Arbeitsvertrag enthalten. Dieses ist das wichtigste Dokument, welches das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auch direkt regelt. Hier sind die speziellen Gesetze zu dem jeweiligen Job geregelt. Der Arbeitsvertrag regelt die individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die auch über die gesetzlichen oder branchenüblichen Vereinbarungen, wie dem Tarifvertrag, hinausgehen. Es ist geregelt, um was für ein Beschäftigungsverhältnis es sich genau handelt. Ist der Arbeitnehmer festangestellt, hat er einen befristeten Arbeitsvertrag? Auch in welchem Umfang der Tätigkeit nachgegangen wird, ist aus dem Arbeitsvertrag zu entnehmen. So wird hier die Unterscheidung nach den zu arbeitenden Wochen- bzw. Monatsstunden vorgenommen, welches für das Beschäftigungsverhältnis auch sehr wichtig ist, und für viele weitere Gesetze zum Arbeitsrecht auch. Handelt es sich um eine Vollzeitstelle, um einen Teilzeitjob oder um einen Minijob? Sind diese grundlegenden Fragestellungen zum Beschäftigungsverhältnis geklärt, dann gibt der Arbeitsvertrag auch noch viele weitere, kleinere, aber auch sehr entscheidende Hilfestellungen, die im Arbeitsrecht auch sehr wichtig sind. Neben den Vorgaben aus dem Arbeitsvertrag werden die Rechte und auch die Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer aber um viele weitere Bereiche erweitert, die im Arbeitsvertrag so nicht erwähnt werden. Damit aber beide Parteien auch genaue Vorgaben haben, sind viele weitere Gesetze geschaffen worden, die im Arbeitsvertrag nicht aufgenommen werden, aber dennoch die Grundlage für die Arbeit bilden. Sie sind immer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu sehen, da sie viele spezielle Bereiche abdecken, die nicht einzeln aufgeführt werden brauchen, da sie alle Menschen betreffen. So schließt sich das Mutterschutzrecht an den Arbeitsvertrag an, welches die Bestimmungen von Schwangeren in einem Arbeitsverhältnis regelt. Auch für die Auszubildenden sind speziellere Vereinbarungen in dem Ausbildungsschutzgesetz zu finden, welches sich von dem für die ausgelernten Angestellten doch in einigen Fällen unterscheidet. Auch für den Fall einer Krankheit oder sogar einer Berufsunfähigkeit gibt es eigene Gesetzestexte, die für alle gleich sind. Die finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber, für den Aufbau einer privaten Absicherung, ist ebenfalls aus einem Teil des Arbeitsrechts zu entnehmen. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |