Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist eine Form der , mit dem der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer zusätzlich belohnen kann. Ob eine Zuwendung stattfindet und in welcher Höhe sie auch bezogen werden kann, ist in dem Tarifvertrag oder auch . Sollten hier keinerlei Vorgaben zu finden sein, dann ist ein rechtlicher Anspruch auf die Auszahlung auch nicht gegeben. Sollte der Arbeitgeber allerdings in drei aufeinanderfolgenden Jahren dem Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld gezahlt haben, dann kann dieses auch eine Form des Anspruchs darstellen, da eine sogenannte betriebliche Übung vorliegt. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen auch rechtlich gesehen zu einer Auszahlung verpflichtet sein. Dieses besagt aber nicht, dass es dann auch tatsächlich so passieren wird, denn der Arbeitgeber kann seine Begründung, kein Weihnachtsgeld zu zahlen, immer noch auf den Arbeitnehmer oder auf eine schlechte finanzielle oder wirtschaftliche Lage schieben. In diesen Fällen sollte der Arbeitgeber dieses seinen Mitarbeitern aber im Vorfeld auch mitteilen; ein schriftlicher Widerspruch, der vor dem Auszahlungstermin beim Arbeitnehmer eingetroffen sein muss, verhindert, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld einklagen kann. Der Arbeitgeber, der das Weihnachtsgeld freiwillig auszahlt, muss dieses auch bei allen Angestellten gleich handhaben. Es kann zu einer Verknüpfung an besondere Umstände kommen, wie dann, wenn ein Arbeitnehmer wegen vieler Fehltage nicht häufig gearbeitet hat oder auch an dem Einstellungsdatum bemessen sein. Die Gründe müssen aber ausreichen, damit dieses auch gerechtfertigt ist und der Arbeitnehmer muss diese Gründe im Vorfeld, zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres auch gekannt haben. Auch beachtet werden muss, dass das Weihnachtsgeld unter Umständen auch an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden muss. Dieses ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber nach der Auszahlung des Geldes aus dem Betrieb ausscheidet. Hier muss unterschieden werden, ob das Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt gezahlt wird, denn dann ist es ein Entgelt, für das bestehende Kalenderjahr, oder aber ob es lediglich eine Sonderzahlung ist. Auch der Zeitpunkt der bzw. des Ausscheidens nach der Kündigung ist hier zu beachten, denn auch dann kann es passieren, dass es, wenn es innerhalb des ersten Quartals des neuen Jahres war, zurückgezahlt werden muss.
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