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Donnerstag, September 12, 2024
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EuGH-Urteil: Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen illegal

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag dieser Woche in einer Grundsatzentscheidung Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen für unzulässig erklärt. Nun könnten Millionen deutscher Dieselfahrer Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mittlerweile sind mehr als fünf Jahre vergangen, seit die das sogenannte „Diesel-Gate“ öffentlich bekannt wurde. Gemeint sind damit Manipulationen an den Motoren von Dieselfahrzeugen, die der Volkswagen-Konzern im großen Stil bei seinen Modellen vorgenommen hatte.  Längst ist aber klar, dass nicht nur die Wolfsburger gegen europäische Regeln bei der Abgaskontrolle verstoßen haben, sondern auch andere Hersteller wie BMW oder Daimler bei den Abgaswerten getrickst haben.

Unzulässige Unterbrechung der Abgasreinigung

Mit elektronischen Abschalteinrichtungen haben verschiedene Hersteller bei ihren Autos die Abgasreinigung phasenweise komplett unterbrochen. Bei niedrigen Außentemperaturen und wenn der Motor noch nicht betriebswarm ist, führt etwa das sogenannte „Thermofenster“ dazu, dass die Abgasreinigung unzureichend oder sogar überhaupt nicht arbeitet.

Eine Software erkennt zudem, ob sich das Auto gerade auf einem Prüfstand befindet oder tatsächlich fährt. Für die Prüfstandsmessung wird die vorgeschriebene Reinigung aktiviert. So werden die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten, zum Beispiel im Rahmen der in Deutschland alle zwei Jahre vorgeschriebenen Abgasuntersuchung (AU). Im realen Fahrbetrieb dagegen wird die Abgasreinigung häufig abgeschaltet. Das führt dazu, dass viele Autos im Realbetrieb auf der Straße deutlich mehr Abgase ausstoßen als im Testbetrieb.

Klarer Verstoß gegen europäisches Recht

Jetzt fällte der Europäische Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung. Danach verstößt der Einsatz solcher Abschalteinrichtungen eindeutig gegen europäisches Recht. Nur eine Ausnahme ließen die Richter zu: Es dürfe nur dann abgeschalten werden, wenn damit ein „plötzlicher Schaden“ verhindert werde, der eine Gefahr für die Sicherheit der Insassen bedeute. Der Einwand vieler Hersteller, den Motor damit vor übermäßigem Verschleiß zu schützen, wurde für unzulässig erklärt.

Die genaue Auslegung des Urteils obliegt nun den nationalen Gerichte: Sie müssen klären, ob die eingesetzte Abschalteinrichtung eines Hersteller im Einzelfall gegen die Kriterien der Luxemburger Richter verstößt. In Deutschland gibt es zu diesem Thema bislang keine klare Rechtsprechung.

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