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Samstag, Juni 28, 2025
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Günstigsten Krankenkassen vergleichen

KRANKENKASSENWECHSEL LEICHT GEMACHT

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden auch nach der Gesundheitsreform nahezu identisch sein, da mehr als 90 Prozent von ihnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die verbleibenden ca. 10 Prozent können jedoch den entscheidenden Unterschied ausmachen. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse auch Sonderleistungen wie homöopathische Behandlungen, ambulante Vorsorgekuren, Zuschüsse für Rehabilitationskuren oder die Kostenübernahme für Akupunktur und Zusatzimpfungen berücksichtigen.

Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen ist es grundsätzlich frei gestellt, welcher Kasse sie beitreten möchten: einer Betriebskrankenkasse (BKK), einer Innungskrankenkasse (IKK), einer Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) oder Ersatzkasse (TK, Barmer, DAK, GEK). Sind Sie mit dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden oder bietet Ihnen der Markt die gleichen Leistungen bei einer anderem Kasse günstiger, haben Sie die Möglichkeit zu wechseln.

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