Tarifvertrag
Der Tarifvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften abgeschlossen. SO werden von den Arbeitgebern und auch von den Arbeitnehmern die Recht wahrgenommen, da beide hier vertreten sind. Die haben die Aufgaben die Rechte und auch die Pflichten beider Parteien schriftlich festzuhalten. Sie werden dann, wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen worden ist, rechtskräftig, sodass sich an diese Vorschriften auch gehalten werden muss. Er wird für eine Dauer abgeschlossen und hat auch dementsprechend Bestand, muss aber dann von einem neuen Tarifvertrag abgelöst werden, damit die bestehenden Vorschriften unwirksam werden. Wie genau ein Tarifvertrag im einzelnen ausgehandelt wird, dieses ist, je nach Branche sehr individuell bestimmt. In den meisten Fällen sind hier aber die wichtigen Vorgaben, die das Beschäftigungsverhältnis betreffen, aufgeführt, sodass branchenintern die gleichen Bestimmungen gelten. Ein Vertragsgegenstand in dem Tarifvertrag ist meistens der Lohn, in diesem Zusammenhang spricht man dann auch von dem Tariflohn. Dieser ist ein Mindestlohn, der den Arbeitnehmern, die in der jeweiligen Branche arbeiten, auch gezahlt werden muss. So ist über den Tarifvertrag den Arbeitnehmern schon einmal eine Sicherheit gegeben, dass die Löhne auch gleich ausfallen. Ist in dem Tarifvertrag kein Lohn vereinbart, dann kann der Arbeitgeber diesen individuell festlegen, denn es gibt keine anderen Gesetze bei der Lohngestaltung, an die sich der Arbeitgeber halten muss. Auch sind in den Tarifverträgen weitere Vorschriften gegeben, die wenn sie aufgeführt sind, auch von allen eingehalten werden müssen. Dieses kann die Urlaubsanspruchsregelung betreffen, die , etc. Wichtig ist, dass der Tarifvertrag immer in Bezug zu dem Arbeitsvertrag gesehen werden muss. In vielen ist daher noch einmal eindeutig auf diesen hingewiesen, dass der Arbeitsvertrag nur neben dem bestehenden Tarifvertrag auch gültig ist. Auch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, in seinem Unternehmen den Angestellten zu ermöglichen immer und jederzeit in den Tarifvertrag Einsicht zu nehmen.
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