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Donnerstag, März 28, 2024
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Reiserecht – Flug annuliert / Flug storniert

 

    

Flug annuliert – Flug storniert 

Passagiere, deren Flug storniert worden ist, kann nur dann eine Entschädigung zukommen, wenn sie nicht rechtzeitig von der Entscheidung der Fluglinie informiert worden sind und wenn diese nicht die Passagiere auf andere Flüge, die ähnliche Flugzeiten haben, umgebucht hat. Dieses ist die Grundlage, die alle Reisenden beachten sollten, wenn sie wegen eines Ausfalls des Fluges sich von den Fluggesellschaften eine Entschädigung zukommen lassen möchten.

Die Grenzen, die von den Fluglinien eingehalten werden müssen, sind entscheidend, für die Entschädigungshöhen, die dann auch gezahlt werden. So muss eine Flugabsage dem Passagier immer ein bis zwei Wochen vorher bekannt gegeben werden, damit die Gesellschaft nicht zu Entschädigungen herangezogen werden kann. Eine rechtzeitige Absage des Fluges ist zwei Wochen vor dem Abflug den Passagieren mitzuteilen, sodass dann keinerlei Ansprüche seitens der Passagiere mehr geltend gemacht werden können. Sollte dieser zeitliche Rahmen unterschritten werden, dann werden abstufend Ansprüche geltend gemacht werden können. So ist die nächste Stufe dann bei einer Absage des Fluges zu sehen, der eine Woche vor dem Datum angekündigt worden ist. Die Passagiere können so noch eine Entschädigung zwischen 200 und 600 Euro bekommen, die genaue Höhe richtet sich nach der Entfernung des Flugziels und ist den Osten gleichgesetzt, die auch bei einer Überbuchung des Fluges bezogen werden kann. Zusätzlich dazu muss die Fluggesellschaft den Passagieren einen Ersatzflug beschaffen. Sollte dieses nicht zeitnah der Fall sein, dann muss die Fluglinie auch für eine Unterbringung der Passagiere sorgen und auch die Kosten für die Verpflegung sind durch die Fluglinie den Passagieren zu erstatten. Kann die Fluglinie einen vergleichbaren Ersatzflug beschaffen, der nicht später als zwei Stunden startet und auch nicht länger fliegt und somit sehr viel später am Zielflughafen ankommen wird, dann kann die Entschädigung nicht immer auch im vollen Umfang genutzt werden. Ausschlaggebend ist auch hierfür, wann die Passagiere von der Stornierung erfahren haben.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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