Eine Börsenumsatzsteuer ist nichts anderes als eine Kapitalverkehrssteuer. Darunter versteht man, das der Umsatz aus dem Handel mit z.B. Aktien, Schuldverschreibungen oder Invenstmentzertifikate versteuert werden muß.
Die Börsenumsatzsteuer wird je nach Wertpapierart zwischen 1 und 2,5 Promille des jeweiligen Kurswertes berechnet. Diese wird gesondert auf den Wertpapieren ausgewiesen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wie z.B. bei Zeichnungsaufträgen. Da wird keine gesonderte Steuer ausgewiesen.
Im Jahr 1991 wurde diese Steuer in Deutschland abgeschafft, aber in anderen Ländern, wie die USA, besteht die Börsenumsatzsteuer noch. Die Steuerregelung löst immer wieder Diskussionen bei den Politikern aus und es ist noch unklar, ob und wann diese wieder eingeführt wird.
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