Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer. Sie wird auf Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit erhoben. Wesentliches Merkmal ist die Konzeption als Quellensteuer: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Steuern ihrer Angestellten direkt vom Lohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der Arbeitgeber muss für die korrekte und vollständige Abführung sämtlicher Steuern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens haften. Werden in einem Kalenderjahr vom Arbeitgeber mehr Steuern abgeführt als vom Steuerpflichtigen zu zahlen sind, können zu viel gezahlte Beträge im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurückgefordert werden. Dies geschieht in den meisten Fällen auf Antrag des Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt.
Die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse, die für den Umfang der Vorauszahlungen verantwortlich ist.
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