24.8 C
München
Samstag, Juni 21, 2025
StartLexikonLohnsteuer - Kredit und Finanzlexikon

Lohnsteuer – Kredit und Finanzlexikon

Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer. Sie wird auf Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit erhoben. Wesentliches Merkmal ist die Konzeption als Quellensteuer: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Steuern ihrer Angestellten direkt vom Lohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der Arbeitgeber muss für die korrekte und vollständige Abführung sämtlicher Steuern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens haften. Werden in einem Kalenderjahr vom Arbeitgeber mehr Steuern abgeführt als vom Steuerpflichtigen zu zahlen sind, können zu viel gezahlte Beträge im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurückgefordert werden. Dies geschieht in den meisten Fällen auf Antrag des Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt.
Die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse, die für den Umfang der Vorauszahlungen verantwortlich ist.

Direktverweis auf den Begriff "Lohnsteuer" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Beliebte Beiträge