Die Quellensteuer bezeichnet eine besondere Form der Besteuerung, bei der die Steuer direkt an der Quelle der Einkünfte erhoben wird. In Deutschland zählen dazu insbesondere die Lohnsteuer und die Kapitalertragssteuer. Der Arbeitgeber muß die Lohnsteuer vom Bruttolohn berechnen und an das zuständige Finanzamt abführen. Die Kapitalertragssteuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Zinserträgen und Dividenden erhoben wird, muß vom jeweiligen Kreditinstitut, das die Erträge auszahlt, an die Finanzbehörden weitergeleitet werden. Bisher handelt es sich dabei um eine pauschale Einkommenssteuer-Vorauszahlung, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden muß. Ab 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer an die Stelle der bisherigen Kapitalertragssteuer. Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Kapitaleinkünfte brauchen dann nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben zu werden.
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