Ab dem ersten Januar 2009 wird in Deutschland die Kapitalertragssteuer abgeschafft. An die Stelle dieser Steuer tritt die Abgeltungssteuer für Kaptalvermögen, nach §20 Einkommenssteuergesetz. Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz von 2008 wurden die notwendigen Änderungen in den entsprechenden Gesetzen des Einkommenssteuergesetzes die passenden Weichen gestellt. Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften werden in der Zukunft ebenfalls von dieser neuen Abgeltungssteuer erfasst werden.
Die neue Abgeltungssteuer wird in einer Höhe von 25% fällig werden. Hinzu kommen die Ausgaben für Solidaritätszuschlag, und gegebenenfalls die Kirchensteuer, sofern der Steuerpflichtige Kirchensteuerpflichtig ist. Allerdings hat der Gesetzgeber eine maximalgrenze von 28,625% für die Abgeltungssteuer vorgesehen. Das rechnungsführende Kreditinstitut, das die Kapitalerträge verwaltet, oder die Kupons einlöst ist verpflichtet, die Steuern entsprechend an die Finanzverwaltung abzuführen. Die entsprechenden Freistellungsaufträge, die in der Vergangenheit gestellt werden konnten, gelten auch für die neue Abgeltungssteuer.
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