Ein Kreditbrief stellt eine Anweisung des Ausstellers an ein oder an mehrere Kreditinstitute dar. In dieser wird vermerkt, wer der rechtmäßige Inhaber bzw. der Begünstigte des Kreditbriefes ist, an welches Kreditinstitut sich die Anweisung richtet und bis zu welchem Maximalbetrag sie den Inhaber berechtigt, Geld beim vermerkten Kreditinstitut zu Lasten des Ausstellers abzuheben. Aussteller ist ein Kreditinstitut, das von einer Person oder Institution beauftragt wurde, die Anweisung zu erteilen, d.h. den Kreditbrief auszustellen.
Kreditbriefe kamen meistens im Reiseverkehr zum Einsatz (Reisekreditbrief), um möglichst risikoarm die Versorgung mit Gold, sowie später mit Bargeld, zu gewährleisten. Durch die weite Verbreitung von und Kreditkarten sind Kreditbriefe im heutigen Zahlungsverkehr nahezu ohne Bedeutung.
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