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Kreditbrief – Kredit und Finanzlexikon

Ein Kreditbrief stellt eine Anweisung des Ausstellers an ein oder an mehrere Kreditinstitute dar. In dieser wird vermerkt, wer der rechtmäßige Inhaber bzw. der Begünstigte des Kreditbriefes ist, an welches Kreditinstitut sich die Anweisung richtet und bis zu welchem Maximalbetrag sie den Inhaber berechtigt, Geld beim vermerkten Kreditinstitut zu Lasten des Ausstellers abzuheben. Aussteller ist ein Kreditinstitut, das von einer Person oder Institution beauftragt wurde, die Anweisung zu erteilen, d.h. den Kreditbrief auszustellen.
Kreditbriefe kamen meistens im Reiseverkehr zum Einsatz (Reisekreditbrief), um möglichst risikoarm die Versorgung mit Gold, sowie später mit Bargeld, zu gewährleisten. Durch die weite Verbreitung von und Kreditkarten sind Kreditbriefe im heutigen Zahlungsverkehr nahezu ohne Bedeutung.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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