es gilt wohl folgendes: solange die direk beim Fnanzamt sind kann man meistens keie Zahlungsvereinbarung treffen. In der nächsten Instanz allerdings geht der Fall an die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes. Dafür braucht man nicht viel zu tun … ausser nicht zu zahlen. Wenn es dann soweit gekommen ist, kann man sich bei den netten Beamten melden und eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.
Hier gilt aber dann die Raten einzuhalten. Es gibt 3 Vollstreckungsstufen. In welcher man ist erkennt man am Ende des Aktenzeichens z.B. 511760000/ V03.
V03 am Ende, also Vollstreckungsstufe/stelle 3 ist dann das Ende der Fahnenstange, wer hier nicht reagiert, muss entweder den Finger heben (eidesstattliche Versicherung), oder wohlmöglich hinter die Schwedischen Gardinen. Die Schulden bleiben aber trotzdem bestehen. V01 und V02 Beamte würde ich noch als harmlos bezeichnen. Die sind echt nett und wollen helfen, aber wie gesagt V03 ist hart !
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