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Einkommensteuer – Kredit und Finanzlexikon

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, der alle Einkünfte von privaten Haushalten mit Ausnahme von Kapitaleinkünften unterliegen. Arbeitslohn muss genauso der Besteuerung durch die Einkommensteuer unterzogen werden wie Gewinne aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Bei Arbeitnehmern wird die Steuer auf das Arbeitsentgelt direkt vom Arbeitgeber an den Fiskus abgeführt, weshalb die Einkommensteuer in diesem Zusammenhang oft auch als Lohnsteuer bezeichnet wird. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Einkommen und Familienstand. Jedem Bürger steht ein Freibetrag in Höhe von 8001 Euro zur Verfügung, der nicht versteuert werden muss. Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist der Steuersatz, der mit einem Eingangssteuersatz bei 14 Prozent beginnt und beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent endet. Die Einkommensteuer ist zugleich Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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