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Freibetrag – Kredit und Finanzlexikon

Der Freibetrag entstammt dem Steuerrecht und bezeichnet einen bestimmten Betrag an Einkünften verschiedener Art, der steuerfrei vereinnahmt werden kann. Der Freibetrag bei der Einkommensteuer beläuft sich in Deutschland ab dem Jahr 2010 auf 8004 Euro. Einkünfte bis zu dieser Größenordnung werden nicht besteuert. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt seit dem Jahr 2009, dass ledige Steuerpflichtige Einnahmen bis zu 801 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmen können, gemeinsam veranlagte Ehegatten verfügen über einen Freibetrag von 1602 Euro. Diese Freibeträge stehen jedem Steuerpflichtigen unabhängig von seinem Einkommen zu. Auch bei der Erbschaftsteuer existieren Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erbenden und der Art des vererbten Vermögensgegenstands richten. Schenkungen sind bis zu bestimmten Beträgen ebenfalls steuerfrei.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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