Der Status des so genannten Kleinunternehmers ist im deutschen Handelsgesetzbuch eindeutig festgelegt. Hierbei gibt es bestimmte Kriterien, die ein Unternehmer erfüllen muss, um als Kleinunternehmer bezeichnet werden zu können. Als Folge davon kann sich der Kleinunternehmer z. B. durch eine spezielle Kleinunternehmerregelung von der Zahlung der Umsatzsteuer im eigenen Land befreien lassen. Allerdings kann er in diesem Fall die Vorsteuerbeträge anderer Unternehmen auch nicht für sich geltend machen.
Voraussetzung für die Nutzung dieser Regelung ist, nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im vergangenen Kalenderjahr erzielt zu haben. Auch die zukünftigen Umsätze dürfen einen voraussichtlichen Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten.
Der Kleinunternehmer muss ausdrücklich erklären, diese Regelung für sich in Anspruch zu nehmen und bindet sich damit für fünf Jahre. Erst danach kann er die Regelung aufheben lassen und zu einer anderen Unternehmerform wechseln.
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