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Anteilschein – Finanzlexikon

Unter einem Anteilsschein versteht man ein verbrieftes Wertpapier, welches den Anspruch eines Anlegers gegen eine Kapitalanlagegesellschaft verbrieft. Kapitalanlagegesellschaften geben verschiedene Arten von Investmentfonds aus, so dass der Anteilschein ein Anrecht an einem Investmentfonds verbrieft. Häufig wird der Anteilsschein daher auch nur Fondsanteil genannt.
Der Wert eines Anteilsscheins an einem Fonds wird täglich einmal ermittelt. Hierzu werden die Kurse der im Fonds enthaltenen Wertpapiere ermittelt und durch die Anzahl der ausgegebenen Anteilsscheine geteilt. Der nun errechnete Anteilspreis ist der Rücknahmepreis, also der Wert, den die Kapitalanlagegesellschaft bei einem Verkauf an den Anleger vergütet.
Dem gegenüber steht der Ausgabepreis eines Anteilsscheins, den Anleger bei Erwerb bezahlen müssen. Dieser ist in der Regel durch den Ausgabeaufschlag, der je nach Fondstyp zwischen 2-5,25% betragen kann, erhöht.

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