Bereitstellungszinsen werden von einer Bank in der Regel dann berechnet, wenn die finanziellen Mittel aus einem Kredit– oder Darlehensvertrag durch den Kreditnehmer noch nicht vollständig abgerufen wurden. Meist fallen Bereitstellungszinsen bei einer Immobilienfinanzierung an, da die Bank den Kredit entsprechend des Baufortschritts in Teilraten auszahlt und sich somit die Auszahlung über mehrere Monate erstrecken kann, in denen die Bank jedoch bereits Kosten für die Refinanzierung des Kreditbetrages hat. Die Bereitstellungszinsen werden im Kreditvertrag vereinbart und werden nur auf die Höhe des noch nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrages berechnet. Die Banken gewähren meist einen zinsfreien Abrufzeitraum von sechs bis 12 Monaten. Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25 Prozent pro Monat betragen. Grundsätzlich gehören Bereitstellungszinsen zu den frei verhandelbaren Konditionen eines Darlehensvertrages.
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