Der Kreditvertrag (Darlehnsvertrag) ist eine Vereinbarung zwischen Kreditgeber (Bank) und Kreditnehmer. In einem Kreditvertrag wird festgehalten, welche Kredithöhe (evtl. Höchstgrenze) gewährt wird, die Länge der Laufzeit des Kredits und die Höhe der Rate der monatlichen Rückzahlung. Er ist immer in schriftlicher Form abzufassen. Eine elektronische Form eines Kreditvertrages ist nicht zulässig. Des Weiteren werden die Zinsen, zu denen der Kredit bewilligt wird, vereinbart sowie die Nennung sonstiger Bearbeitungsgebühren und Kreditsicherheiten. Im Regelfall beinhaltet der Kreditvertrag die SCHUFA-Klausel und eine Abtretungserklärung. Die SCHUFA-Klausel dient der Bank zur Prüfung der Kreditfähig- und würdigkeit des Kreditnehmers. Beide Parteien – Kreditgeber und Kreditnehmer – müssen aus freien Stücken diesen Vertrag unterzeichnen. Ein Kreditvertrag muss dem Kreditnehmer die Möglichkeit des Widerrufs nach § 355 BGB einräumen.
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