Die Erhebung der Grundsteuer von Gemeinden und Städten wird in Deutschland durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Es müssen diese Menschen Grundsteuer bezahlen auf die Grundstücke die diese besitzen und auch auf deren Bebauung, was aber eine andere Steuerart ist. Die Grundsteuer fällt unter die Gemeindesteuer. Es gibt zwei Grundsteuerarten. Die eine A, wo A für Agrarisch steht, ist die Grundsteuer für Grundstücke und Flächen aus der Landwirtschaft. Die Grundsteuer B, wo B für baulich steht, ist die Steuer für bebaubare, wie auch bebaute Grundstücke und Gebäuden. Die Grundsteuer wird selbstständig von den Gemeinden erhoben auf der Basis der Ersatzbemessungsgrundlage. Diese Grundsteuermesszahlen dienen zur Feststellung des Betrages der Grundsteuer.
Direktverweis auf den Begriff "Grundsteuer" – einfach kopieren: