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Depotgeschäft – Kredit und Finanzlexikon

Ein Bankgeschäft, dass im Kreditwesen festgelegt ist, bezeichnet man als Depotgeschäft. Hierbei überlässt man die Wertpapiere der Bank nicht einfach nur zur Aufbewahrung, sondern man behält sich weitere Rechte vor. Zu diesen weiteren Rechten gehören unter anderem die Ausübung des Stimmrechtes, dass den Wertpapierbesitzern vorenthält, die Verwahrung von den Bezugsrechten und die Einlösung von Zinsscheinen etc.. Somit behält man trotz der Abtretung alle Rechte, die einem mit dem Besitz von Wertpapieren zufallen. Die Bank erhält keinerlei Rechte, außer die Aufbewahrung. Das hat jedoch zur Folge, dass die Wertpapiere dementsprechend geringer verzinst werden. Ein Depotgeschäft dient in erster Linie dazu, die Wertpapiere sicher aufzubewahren.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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