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Gläubiger – Kredit und Finanzlexikon

Der Begriff Gläubiger bezeichnet den Gegenpart zu einem Schuldner.
Der Schuldner hat also die Verpflichtung, seine Schulden in der vertraglich festgelegten Zeit zu begleichen, der Gläubiger hat darauf den schuldrechtlichen Anspruch laut bürgerlichem Gesetzbuch.
Im BGB sind außerdem verschiedene Arten von Gläubigern festgelegt. Während bei einem Gesamtgläubiger jeder einzelne Gläubiger den Anspruch auf die gesamte Leistung des Schuldners hat, wird bei einem Teilgläubiger die gesamte Forderung in gleichen Teilen auf die verschiedenen Gläubiger aufgeteilt.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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