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Zins – Kredit und Finanzlexikon

Der Zins ist ein Entgelt für die Überlassung eines Sach- oder Geldwertes. Den Zins erhält der Überlasser vom Empfänger bzw. Schuldner. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Zinsen wird in Verträge geregelt, wie zum Beispiel ein Darlehnsvertrag.
Der Zinssatz wird in Intervallen berechnet und hängt von der Dauer der Geldanlage, sowie von Angebot und Nachfrage ab. Der Zinseszins ist eine Mitverzinsung der bereits ausstehenden Zinsen.
Es gibt verschiedene arten von Zinsen:
Einmal Zinsen auf Geldkapital, Kapitalmarktzinsen für langfristige Kredite, Zinsen auf Sachkapital, wie zum Beispiel der Mietzins oder der Pachtzins, den Erbbaurechtszins und den Zentralbankzinssätze. Weiterhin unterscheidet man den Nominalzins, der Zinssatz für einen Kredit, und Realzins. Dieser ist jedoch von der abhängig und kann negativ sein.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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