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Schuldner – Finanzlexikon

Als Schuldner bezeichnet man eine Person, die sich vertraglich einer anderen Person gegenüber verpflichtet hat, eine finanzielle, materielle oder eine Dienstleistung zu erbringen.
Hat der Schuldner die vereinbarte Leistung erbracht, erlischt die Bezeichnung. Ein Schuldner muss dabei nicht immer eine einzelne Person sein, auch eine Personengemeinschaft kann als Schuldner bezeichnet werden. In diesem Fall haftet jedes Mitglied dieser Gemeinschaft mit einem gleichen Anteil der Gesamtschuld, sofern keine andere Regelung vertraglich festgelegt ist.

Die Rechte und Pflichten von Schuldnern sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.

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