Der Geschäftsbericht ist ein wichtiger Teil der Buchhaltung jedes Unternehmens und ist insbesondere für Kapitalgesellschaften wie z. B. eine oder AG gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb des ersten Quartals jedes Geschäftsjahres muss ein Bericht mit zahlreichen Informationen über das abgelaufene ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieser Bericht gibt Eigentümern und/oder Aktionären wichtige Anhaltspunkte über die Entwicklung des Unternehmens.
Zu einem Geschäftsbericht gehört dabei der so genannte Jahresabschluss, welcher neben einer Bilanz auch die Gewinn– und Verlustrechnung beinhaltet, sowie zahlreiche andere Berichte wie z. B. der Bericht des Aufsichtsrats oder der so genannte Lagebericht. Darüber hinaus müssen ebenfalls Vorschläge zur Verwendung des Jahresüberschusses vorgelegt werden.
Innerhalb von 12 Monaten muss dieser Geschäftsbericht dann außerdem beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden, welcher an diesen anschließend veröffentlicht.
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