Der Jahresabschluss ist von bilanzierungspflichtigen Unternehmern zum Schluss eines Wirtschaftsjahres zu erstellen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss aus der Schlussbilanz sowie der Gewinn– und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie als Anhang ein Erläuterungsbericht und der Lagebericht zu erstellen. Die Gläubiger sollen mit dem Jahresabschluss über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informiert werden. Er dient weiterhin als Grundlage der Gewinnverwendung für die Gesellschafter und zur Steuerfestsetzung durch das Finanzamt. Der Jahresabschluss muss je nach Größe des Unternehmens zwischen den ersten drei bis sechs Monaten fertiggestellt und bis zum 31. Dezember des neuen Geschäftsjahres im Handelsregister veröffentlicht werden. International tätige Unternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse nicht nur nach dem deutschen Handelsgesetz, sondern auch nach internationalen Standards.
Direktverweis auf den Begriff "Jahresabschluss" – einfach kopieren: