Die Gewinn– und Verlustrechnung, auch als GuV bezeichnet, ist neben Bilanz und ggf. Lagebericht einer der Bestandteile des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Die GuV bezieht sich auf einen bestimmten zeitlichen Abschnitt, z.B. ein Jahr oder ein Quartal. Sie stellt die Aufwendungen, die in dieser Periode angefallen sind den Erträgen gegenüber und ermittelt so den erzielten Jahresüberschuss bzw. den Fehlbetrag. Die Gewinn- und Verlustrechnung erlaubt des Außenstehenden zu erkennen, wo die Quellen von Gewinn oder Verlust eines Unternehmens sind.
Die Gliederung der GuV ist für Kapitalgesellschaften durch das Handelsgesetzbuch (HGB) im Detail vorgeschrieben und in Paragraph 275 geregelt. Dabei können Unternehmen wählen, ob sie das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren wählen. Beide Verfahren verstehen sich als staffelförmige Auflistung von Erträgen und Aufwendungen.
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