Einen Verlust kennt sicherlich jeder. Im Finanzbereich und in der Betriebswirtschaft definiert man diesen Begriff jedoch wesentlich genauer, als den meisten bekannt ist.
Hier steht der Verlust für eine Situation, in der die Ausgaben innerhalb einer bestimmten Zeit die Einnahmen aus einer betriebswirtschaftlichen Tätigkeit überschreiten. Bei juristischen Gesellschaften, die zur Bilanzierung verpflichtet sind, definiert man den Verlust, in dem die Differenz zwischen den Aufwandsposten und den Ertragspositionen negativ ausfällt.
All diese Positionen werden in einer Gewinn– und Verlustrechnung zusammengeführt und gegeneinander aufgerechnet.
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