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Donnerstag, März 28, 2024
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– Finanzlexikon

Als Kontoführungsgebühr wird ein Entgelt bezeichnet, welches der Kunde dafür bezahlen muss, dass ihm seine Bank ein Konto zur Verfügung stellt und dieses führt. Die zu zahlende Gebühr beinhaltet also die Eröffnung und Verwaltung eines Bankkontos.
Die Kontoführungsgebühren sind dabei unterschiedlich hoch, einige Kreditinstitute verzichten heutzutage sogar ganz darauf. Falls eine solche Gebühr erhoben wird, ist die Bank verpflichtet, diese in ihren Prospekten beziehungsweise Preisaushängen anzugeben.
Außerdem müssen die Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sein, die der Kunde vor Eröffnung des Kontos zur Kenntnis nehmen und akzeptieren muss.

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