Die Lohnpfändung wird von Gläubigern vorgenommen, die gegen einen Schuldner einen wirksamen Vollstreckungsbescheid erwirkt haben.
Der Gläubiger kann an den Arbeitgeber des Schuldners dann einen Pfändungsbeschluss senden, indem das Gericht, das den Vollstreckungsbeschluss ausgestellt hat, darum ersucht wird. Der Teil des Schuldner-Einkommens, der pfändbar ist und oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, wird dann vom Arbeitgeber einbehalten und an den Gläubiger abgeführt. Die Lohnpfändung dauert dann so lange, bis die Ansprüche des Gläubigers erfüllt sind. Lohnpfändungen sind ein probates Mittel für Gläubiger zur Beitreibung ihrer Außenstände:
Der Schuldner hat nicht die Möglichkeit, sein Erwerbseinkommen anderweitig zu verwenden und muss es zwangsweise an den Gläubiger abführen.
Direktverweis auf den Begriff "Lohnpfändung" – einfach kopieren: