Bei einem Mitschuldner handelt es sich um eine Person oder ein Unternehmen, welches gemeinsam mit einer anderen Person beziehungsweise einem anderen Unternehmen (oder auch mehreren) einem Gläubiger einen Geldbetrag schuldet. Oft ergibt sich dieser Fall, wenn z. B. Ehepartner gemeinsam einen Kredit aufnehmen.
Man muss hierbei allerdings unterscheiden zwischen einem Mitschuldner und einem Bürgen. Der Bürge wird generell nicht als Schuldner bezeichnet, erst wenn der eigentliche Schuldner seine Schulden nicht mehr abbezahlen kann und der Bürge dafür einspringen muss, wird dieser offiziell zum Mitschuldner.
Der Gläubiger kann also dann auch von ihm den Schuldbetrag einfordern.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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