Die Assekuranz ist ein veraltetes Wort für den Begriff „Versicherung„. Dieses Wort wird heute nur noch selten verwendet.
Die Assekuranz ist ein zweiseitiger Vertrag, indem sich auf dem einen Teil der Versicherer verpflichtet, eine Summe an den Versicherten zu zahlen. Diese Summe ist zu zahlen, wenn ein Ereigniss eintritt. Dieses Ereigniss ist zu der Zeit, indem der Assekuranzvertrag geschlossen wurde, noch ungewiss, oder es findet überhaupt nicht statt. Beim Eintritt, oder Nichteintritt dieses Eregnisses, verpflichtet sich der Assekurandör dazu, dem Versicherten die abgemachte, bestimmte Summe bereitzustellen.
Die Urkunde, die über dem Assekuranzvertrag aufgenommen wird, bezeichnet man als Assekuranzpolice. Jedoch ist auch hierbei schlicht der Begriff „Police“ gebräuchlicher.
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