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Donnerstag, März 28, 2024
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Inhaberaktie – Finanzlexikon

Bei einer Inhaberaktie handelt es sich um ein spezielles Wertpapier, das auf einen Inhaber ausgestellt ist. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen konkreten Namen, so dass eine Inhaberaktie auch ohne bürokratischen Aufwand jederzeit auf eine andere Person übertragbar ist. Dazu muss die Aktie einfach nur übergeben werden.
Für das ausgehende Unternehmen hat die Inhaberaktie allerdings den Nachteil, dass sich die Identität des jeweiligen Aktionärs nicht klären lässt. Der bleibt also völlig anonym.
Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass die Entwicklung von der Inhaberaktie mehr in Richtung gehen wird, da hierbei der Aktionär nicht anonym bleiben kann und sich deshalb das Unternehmen einen wesentlich besseren Überblick über ihre Aktionäre verschaffen kann.

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