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Mehrheitsaktionär – Kredit und Finanzlexikon

Ein Mehrheitsaktionär ist eine Person, die die meisten Anteile an einer Firma hat. Das heißt, dass diese Person im Gegensatz zu den anderen Aktionären die meisten Aktien besitzt. Hierdurch besteht für den Mehrheitsaktionär die Möglichkeit, bei wichtigen Entscheidungen des Unternehmens, seine Stimme zu erheben und diese Entscheidung in seinem Sinne auslegen. Dieses Entscheidungsrecht kommt aber nur zustande, wenn der Mehrheitsaktionär mindestens einundfünfzig Prozent der Aktienanteile besitzt. Nicht nur Personen können Mehrheitsaktionäre sein. Am meisten sind andere Unternehmen oder Banken die Mehrheitsaktionäre von Unternehmen. Das liegt daran, dass diese Institutionen mehr Geld zur Verfügung haben, als das es bei einzelnen Personen der Fall ist. Der Mehrheitsaktionär hat auch die Möglichkeit, die Firma zu verkaufen, ferner das in seinem Interesse liegt.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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