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Publizitätspflicht – Kredit und Finanzlexikon

Publizitätspflicht ist die Verpflichtung von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung () ihre Rechnungsergebnisse zu veröffentlichen. Die Verpflichtung ergibt sich hierbei aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. aus dem (BörsG).

Die Veröffentlichung erfolgt dabei im elektronischen Bundesanzeiger. Die Publizitätspflicht ist dabei je nach Größe einer Gesellschaft abgestuft. Große Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss durch Wirtschaftsprüfer testieren lassen und im Detail offen legen. Kleinere und mittlere Firmen brauchen nur konsolidierte Bilanzen zu veröffentlichen und ihre Gewinn– und Verlustrechnung nicht bekannt zu machen.

Der Verstoß gegen die Publizitätspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Ordnungsgeldern geahndet. In der Vergangenheit hatten zahlreiche Firma ihre Daten nicht offen gelegt, um der Konkurrenz wichtige Informationen vorzuenthalten.

Direktverweis auf den Begriff "Publizitätspflicht" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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