Eine Aktie ist ein Wertpapier, das dem Aktionär verbrieft, dass er einen Teil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt und damit bestimmte Rechte wahrnehmen kann. So hat ein Aktionär zum Beispiel das Recht auf eine Gewinnbeteilung (Dividende) und das Recht, an der teilzunehmen und dabei sein Auskunfts- und wahrzunehmen. Bei so genannten Vorzugsaktien gibt es allerdings kein Stimmrecht, dafür ist die Dividende höher und der Aktionär wird bei einer eventuellen der Aktiengesellschaft bevorzugt.
Man unterscheidet Inhaber- und Namensaktien. Inhaberaktien werden durch Einigung Übergabe übertragen und stellen damit den Normalfall dar. Bei den Namensaktien muss die Aktiengesellschaft vor der Übertragung der Aktie zustimmen. Zudem werden Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs in das Aktienregister eingetragen, wodurch feindliche Übernahmen erschwert werden.
Direktverweis auf den Begriff "Aktie" – einfach kopieren: