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Ertragssteuern – Kredit und Finanzlexikon

Die Ertragssteuern sind an den Gewinn geknüpft, den letztendlich die Gewinn- und Verlustrechnung ausweist. Die Ertragssteuer ist eine Steuer neben den üblichen Steuern, die während einer Geschäftstätigkeit anfallen (zum Beispiel Umsatzsteuer). Die Steuer wird unterschieden, wobei man nach dem jeweiligen Unternehmen unterscheiden. So zahlen zum Beispiel Akitiengesellschaften eine andere Summe als Gesellschaften mit beschränkten Haftungen. Auch International gibt es gravierende Unterschiede bei den Ertragssteuern. Manche Staaten verlangen fast keine Ertragssteuern, andere wiederrum erheben einen sehr großen Steuersatz, der fast die 50 % Marke erreicht. Jedoch wird auch nach dem Ertrag unterschieden, den man erreicht hat, denn jede Ertragsart hat einen anderen Steuersatz. Die Ertragssteuer fließt am Geschäftsjahrende dem Staat zu.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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