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Mittwoch, März 27, 2024
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Mietrecht – Vorschäden

 

    

Vorschäden 

Als Vorschäden bezeichnet man alle Schäden, die bereits an der Mietsache vorhanden waren, bevor der Mieter diese übernommen hat. Solche Schäden sollten unbedingt bestmöglich dokumentiert und im Mietvertrag festgelegt werden. Andernfalls könnten dem Mieter diese Schäden zur Last gelegt werden, wodurch diesem ein finanzieller Schaden entstehen kann.
Immer wieder führen solche Vorschäden an der Mietsache zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, die durchaus vor Gericht enden können. Dabei muss man den Parteien noch nicht einmal einen bösen Willen unterstellen. Die potentiellen Mieter sind bei der ersten Besichtigung der Mietsache und dem anschließenden Abschluss des Mietvertrags oft sehr aufgeregt, wodurch sie eventuelle Vorschäden unter Umständen gar nicht bemerken. Und auch die Vermieter machen sich oft nicht die Mühe, nach Auszug des vorigen Mieters die Mietsache zunächst millimetergenau in Augenschein zu nehmen. So entstehen immer wieder Missverständnisse, die zu Streitigkeiten zwischen beiden Parteien führen.

Grundsätzlich ist gesetzlich festgelegt, dass der Mieter nicht die Verpflichtung hat, eventuelle Vorschäden selbstständig zu beseitigen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Vorschäden nachweisbar nicht durch den Mieter selbst verursacht wurden. Kann der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass es sich bei dem angeblichen Vorschaden gar nicht um einen solchen handelt, so muss die Kosten zur Beseitigung grundsätzlich der Mieter übernehmen. Ist der Zustand der Mietsache allerdings bereits bei Übernahme durch den Mieter so schlecht, dass zumindest Schönheitsreparaturen notwendig wären, so ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, diese zu übernehmen. In diesem Fall muss sich der Vermieter um die Beseitigung der Schäden kümmern.

Um solche Probleme zu umgehen, sollten beide Parteien vor Abschluss des Mietvertrages einen Rundgang durch die Mietsache machen und alle dabei zu Tage tretenden Vorschäden sowohl schriftlich dokumentieren als auch durch Fotos festhalten. Nur so ist gewährleistet, dass es im Nachhinein keine Streitigkeiten darüber gibt, ob die betreffenden Schäden schon vor dem Einzug des Mieters vorhanden waren oder nicht.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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