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Einmalvalutierung – Kredit und Finanzlexikon

Fachbegriff aus dem betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen. Als Einmalvalutierung wird der Anspruch eines Kontoinhabers auf die Gutschrift eines bestimmten Betrags auf seinem Konto bezeichnet. Dies geschieht, indem die entsprechende Kontobewegung aufgezeichnet wird, so dass der Kontoinhaber einen Nachweis darüber hat.
Ist die entsprechende Gutschrift also einmalvalutiert, hat der Kontoinhaber den rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung dieses Betrags auf sein Konto beziehungsweise in bar.
Die Einmalvalutierung ist ebenfalls im Zusammenhang mit der so genannten Grundschuld wichtig, auch hierbei werden bestimmte Ansprüche durch dieses Verfahren rechtlich sicher nachgewiesen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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