Als ökonomische Steuerinzidenz wird in der Volkswirtschaftslehre die Betrachtung der Auswirkung einer Steuer auf den Wohlstand der verschiedenen Marktteilnehmer, die von der Steuer betroffen sind, bezeichnet.
Anders als bei der juristischen Steuerinzidenz wird dabei analysiert, wer im Vergleich zu einem Zustand ohne Steuer Vor- oder Nachteile erfährt. Dies hängt von der Struktur von Angebot und Nachfrage ab. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel beispielsweise würde nicht ausschließlich zulasten der Konsumenten (Nachfrager) gehen, sondern sich auch negativ auf die Gewinnsituation von Lebensmitteleinzelhändlern auswirken.
Nur wenn die Gewinnmarge der Händler bereits vor der Steuer so gering wäre, dass jegliche weitere Verminderung zu einer Einstellung des Angebots führen würde, müssten die Konsumenten die gesamte Last der Steuer tragen.
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