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Freitag, April 19, 2024
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Krankenhaus Tagegeldversicherung – Versicherungen

Krankenhaus Tagegeldversicherung

Im Gegensatz zu einer Krankentagegeld Versicherung zahlt die Krankenhaustagegeld Versicherung ausschließlich Kosten, die im Rahmen von stationären Behandlungen entstehen.

Wer über einen gewissen Zeitraum im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, dem können durchaus finanzielle Nachteile entstehen. So muss beispielsweise eine Betreuung für Kinder gefunden, ein Stellvertreter für das eigene Geschäft gefunden werden oder der Versicherte muss einen Helfer organisieren, der sich um Haus und Hof in dieser Zeit kümmert. All das verursacht Kosten, die der Versicherte normalerweise selbst tragen müsste.

Hier springt eine Krankenhaustagegeldversicherung ein. Sie zahlt dem Versicherten für jeden Tag, den er in stationärer Behandlung verbringen muss, einen festgelegten Geldbetrag aus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte bereits Zahlungen aus einer oder eine Krankentagegeldversicherung erhält.

Der Versicherungsvertrag für eine Krankenhaustagegeldversicherung lässt sich meist sehr flexibel gestalten. Der Versicherte kann dabei selbst die Höhe der zu zahlenden Tagegelder bestimmen.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn im Versicherungsvertrag bestimmte Ausschlussfaktoren festgelegt sind. Dies können zum Beispiel Vorerkrankungen des Versicherten sein, die dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung nicht gewährt. Ebenfalls fordern viele Versicherungen vor Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung eine Gesundheitsprüfung, um eventuelle Vorerkrankungen festzustellen. Dabei kann es sich um eine praktische Prüfung bei einem durch die Versicherung festgelegten Arzt handeln, aber auch lediglich um einen Fragebogen, den der Versicherte auszufüllen hat. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Angaben in diesem Fragebogen unbedingt wahrheitsgemäß gemacht werden. Andernfalls kann die Versicherung im Ernstfall ihre Leistungen teilweise oder vollständig verweigern.

Wichtig ist ebenfalls darauf zu achten, dass auch Rehabilitationsmaßnahmen, die nach einem Krankenhausaufenthalt ebenfalls stationär erfolgen, mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

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