Private Haftpflichtversicherung
Machen wir das Ganze an einem Beispiel deutlich: Sie fällen in Ihrem Garten einen Baum. Dieser fällt so ungünstig um, dass er das Haus des Nachbarn beschädigt. Unter Umständen können dabei viele tausend Euro an Schaden entstehen. Die private Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie den entstandenen Schaden nicht selbst tragen müssen und reguliert diesen für sie. Sollte der Baum allerdings auch einen Schaden an Ihrem eigenen Haus oder an einer Gartenhütte von Ihnen verursacht haben, so kommt die private Haftpflichtversicherung dafür nicht auf. Sie ist ausschließlich dafür konzipiert, die Schäden Dritter zu regulieren. Um Ihren eigenen Schaden müssen Sie sich also selbst kümmern.
Dies gilt auch für alle Schäden, die mutwillig beziehungsweise vorsätzlich vom Versicherten verursacht wurden. Für sie ist die private Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Bei Schäden, die durch Kinder des Versicherten verursacht wurden, ist die Lage etwas schwierig. Sofern der Versicherer der Meinung ist, dass der Versicherte seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, wird der für den entstandenen Schaden aufkommen. Im gegenteiligen Fall jedoch wird die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen. Die Beweispflicht liegt aber in der Regel beim Versicherten, der nachweisen können muss, dass er sein Kind genügend beaufsichtigt hat und trotzdem den Schaden nicht abwenden konnte.
Ebenso ausgeschlossen vom Zuständigkeitsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung sind alle Schäden, die am Arbeitsplatz oder auf den Arbeitswegen passieren. Zur Regulierung dieser Schäden gibt es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen, daher ist die private Haftpflichtversicherung hierfür nicht zuständig. Sie reguliert ausschließlich Schäden, die im privaten Umfeld und in der Freizeit des Versicherten entstehen.