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Mittwoch, März 27, 2024
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Reisestornoversicherung – Versicherungen

Reisestornoversicherung

Eine Reise stornieren zu müssen, ist immer sehr ärgerlich. Wenn man aber dann auch noch auf den Reisekosten ganz oder teilweise sitzen bleibt, ist dies besonders schlimm. Um dieses finanzielle Risiko aufzufangen, gibt es die Reisestornoversicherung. Oftmals ist sie in Reiseversicherungspaketen, wie sie beispielsweise von Urlaubsveranstaltern angeboten werden, bereits enthalten. Wenn nicht, lässt sich eine Reisestornoversicherung aber auch als eigenständige Versicherung abschließen.

Wie die Stornokosten für eine Reise ausfallen, hängt meist davon ab, wann der Reiseteilnehmer diese absagt. Wenn Reisen besonders kurzfristig abgesagt werden müssen, z. B. infolge einer plötzlich auftretenden Krankheit, kann es durchaus möglich sein, dass der Buchende die komplette Reise bezahlen muss, auch wenn er diese nicht antreten kann. In solchen Fällen wird die Reisestornoversicherung alle Reisekosten komplett übernehmen.

Dies gilt übrigens auch, wenn nicht der Reiseteilnehmer selbst, z. B. durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit, an der Teilnahme gehindert wird, sondern auch dann, wenn ein Familienmitglied beziehungsweise ein Angehöriger kurz vor Antritt der Reise verstirbt.

Darüber hinaus lässt sich mit der Versicherung vereinbaren, dass die Leistungen auch dann ausgeschüttet werden, wenn der Buchende vor Beginn der Reise von einem bedeutenden Sachschaden betroffen ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn seine Immobilie durch einen Brandschaden beschädigt oder zerstört wird. Einige Versicherung bieten inzwischen sogar an, die Stornokosten zu übernehmen, wenn der Versicherte kurz vor Antritt der Reise seinen Arbeitsplatz verliert, von einer Scheidung betroffen wird oder eine gerichtliche Vorladung erhält.

Jedoch ist eine Reisestornoversicherung in der Regel nicht für Fälle zuständig, bei denen die Reise bereits angetreten wurde und während der Durchführung aus einem der oben genannten Gründe abgebrochen werden muss. Für diesen Fall gibt es die Reiseabbruchversicherung.

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