Ertragsschaden Versicherung
Für einen solchen Betrieb ist es in der Regel sofort existenzbedrohend, wenn unter den im Unternehmen verarbeiteten Tieren eine Seuche ausbricht und daher der komplette Tierbestand beseitigt werden muss. In den letzten Jahren treten solche Krankheiten bei Tieren immer häufiger auf, man denke nur an die vielen Fälle von BSE, Schweinepest, Geflügelpest oder auch Maul- und Klauenseuche.
Zwar gibt es für betroffene Unternehmen die so genannte Tierseuchenkasse, jedoch übernimmt diese ausschließlich die Kosten für das Töten der betroffenen Tiere. Entgangene Gewinne, Verkaufserlöse oder sonstige entstandene Kosten übernimmt sie nicht. Aus diesem Grund gibt es die Ertragsschadenversicherung, welche die so entstandene Kostenlücke wirkungsvoll ausfüllt.
Eine Ertragsschadenversicherung kann in verschiedenen Ausführungen abgeschlossen werden. So bieten die meisten Versicherer einen Basisschutz an, der den finanziellen Ertragsausfall bei allen anzeigepflichtigen Tierseuchen übernimmt. Weiterhin sind in diesem Basisschutz meist auch Unfälle enthalten, an denen Tiere verenden können. Dabei kann es sich z. B. um vergiftete Futtermittel oder auch ein Ausfall der Lüftungsanlagen in Stallungen handeln.
Optional kann bei vielen Versicherern ein erweiterter Schutz mit in die Versicherung aufgenommen werden, der dann auch Krankheiten und Tierseuchen beinhaltet, die nicht nach dem deutschen Recht anzeigepflichtig sind. Zudem kann eine Option in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden, die vorsieht, dass auch beim Diebstahl einzelner Tiere oder des gesamten Tierbestands die Versicherungsleistung ausgezahlt wird.
Wichtig ist, dass im Versicherungsfall der Schaden zunächst genau beziffert werden kann. Dafür wird die Versicherung einen Sachverständigen einsetzen, der Zugriff zu allen betrieblichen Eckdaten bekommen muss und damit anschließend die Schadenshöhe realistisch einschätzen kann. Anschließend kann die Versicherung den Schaden regulieren. Hierfür ist allerdings in den meisten Verträgen eine Frist einzuhalten, zum Beispiel zwölf Monate.