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Mittwoch, Juni 11, 2025
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Sportboot Haftpflichtversicherung – Versicherungen

Sportboot Haftpflichtversicherung

Analog zu allen Landfahrzeugen, welche im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, muss auch für Wasserfahrzeuge eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. In Deutschland gibt es dazu unter anderem die Sportboothaftpflichtversicherung. Sie gilt für alle Wassersportfahrzeuge, die ausschließlich privat genutzt werden und deren Standort sich innerhalb Deutschlands befindet.

Für welche Schäden ist eine Sportboothaftpflichtversicherung zuständig?

Die Gefahren auf dem Wasser können ebenso groß sein, wie die im Straßenverkehr. Wer sein Boot beispielsweise nicht richtig im Griff hat und dabei eine Kollision mit einem anderen Schiff verursacht, ist im Rahmen seiner gesetzlichen Haftpflicht für den entstandenen Schaden verantwortlich. Dies gilt ebenso, wenn durch Wasserfahrzeuge Schäden an der Gesundheit Dritter verursacht werden, z. B. dadurch, dass man Badegäste übersieht. In all diesen Fällen springt eine Sportboothaftpflichtversicherung ein. Sie ist jedoch nur dann notwendig, wenn der Versicherte selbst ein Segelboot oder ein Motorboot steuert. Bei Kanus und Ruderbooten muss eine solche Versicherung nicht abgeschlossen werden, hierfür ist in der Regel die private Haftpflichtversicherung zuständig.

Darüber hinaus sind auch Windsurfer im Rahmen der Sportboothaftpflichtversicherung versichert. Sie müssen jedoch beachten, dass sich die Versicherung hierbei nicht auf den Versicherten selbst bezieht, sondern auf dessen Surfbrett. Daraus ergibt sich, dass für jedes einzelne Surfbrett eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Für Versicherte, welche ihr Boot mit ins Ausland nehmen, ist es wichtig, mit dem Versicherer zuvor eine spezielle Vereinbarung abzuschließen. In diesem Rahmen kann der Versicherungsvertrag auf einen weltweiten Versicherungsschutz ausgeweitet werden, so dass der Versicherte mit seinem Boot auch in anderen Ländern fahren kann. Es gibt zwar immer noch Länder, in denen der Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in Europa jedoch besteht in fast jedem Land die Pflicht dazu.

Wer schon einmal mitbekommen hat, welch enorme Schäden aus einem Unfall mit einem Surfbrett, Segelboot oder Motorboot entstehen können, der wird die Existenzberechtigung einer Sportboothaftpflichtversicherung bestimmt nicht mehr in Frage stellen.

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