Private Rentenversicherung
Die Lösung ist also der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. In ihrer grundsätzlichen Funktionsweise ist diese mit einer vergleichbar. Während seiner Lebensarbeitszeit zahlt der Versicherte dabei monatliche Beträge in die Versicherung ein. Ist schließlich der im Vertrag festgelegte Zuteilungszeitpunkt der Rentenversicherung erreicht, bekommt der Versicherte seine Leistung ausgezahlt. Bei einer Rentenversicherung ohne wird diese – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch grundsätzlich in monatlichen Raten ausgezahlt.
Hat der Versicherte allerdings eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, kann er zwischen der Auszahlung in Monatsraten und der Auszahlung als Einmalbetrag wählen. Damit die Kapitalanlage in Form einer privaten Rentenversicherung lohnt, wird zum Zuteilungszeitpunkt nicht nur der angesparte Kapitalbetrag ausgezahlt, sondern mit ihm auch die vertraglich festgelegten Zinsen sowie eventuelle Prämien.
Wer die Auszahlung als Einmalbetrag wählt, sollte sich über Folgendes im Klaren sein: bei der Auszahlung in monatlichen Raten hängt die Gesamthöhe der Versicherungsleistung vom Lebensalter des Versicherten ab. Je älter dieser wird, desto höher wird der Betrag sein. Unter Umständen kann also die Versicherungsleistung bei der Auszahlung in Monatsraten wesentlich höher sein, als wenn man sie sich als Einmalbetrag auszahlen lässt.