Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist dafür zuständig, Schäden zu regulieren, die an den Gebrauchs- und an den Verbrauchsgegenständen im eigenen Haushalt entstanden sind. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffenden Gegenstände lediglich beschädigt wurden oder komplett zerstört sind.
Doch in welchem Zusammenhang können solche Schäden auftreten? Hier gibt es grundsätzliche viele verschiedene Szenarien. Der klassische Fall für eine Hausratversicherung ergibt sich zum Beispiel dann, wenn in die eigene Wohnung beziehungsweise das Haus eingebrochen wurde und in diesem Zusammenhang Gegenstände gestohlen wurden. Ebenso reguliert die Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer, Wasser, Hagel, Sturm oder ähnliche Naturgewalten entstehen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Hausratversicherung ausschließlich Gegenstände ersetzt, welche innerhalb des Hauses beziehungsweise der Wohnung zerstört wurden. Alle Gegenstände, die zum Gebäude selbst gehören – wie beispielsweise Fenster, Teile des Daches, Treppen oder ähnliches, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Hausratversicherung. Zur Regulierung solcher Schäden gibt es die Wohngebäudeversicherung.
Um mit einer Hausratversicherung optimal abgesichert zu sein, sollte zunächst der Wert des gesamten Hausrates grob ausgerechnet werden. Wem dies zu viel ist, der kann auch einen Vertrag abschließen, bei dem ein pauschaler Wert pro Quadratmeter Wohnfläche vorgegeben wird. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass diese Werte wesentlich ungenauer sind, als wenn Sie Ihren Hausrat selbst schätzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wert Ihrer Einrichtungen nicht dem allgemeinen Durchschnitt entspricht, sondern davon wesentlich nach oben oder nach unten abweicht. Im ersten Fall riskieren Sie eine Unterversicherung, bei der Sie im Schadensfall nicht die gesamten Kosten für Ihren Hausrat ersetzt bekommen. Im zweiten Fall zahlen Sie unter Umständen viel zu hohe Beiträge und bekommen bei einem Schaden nur eine relativ kleine Summe ausgezahlt.