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Samstag, Juni 14, 2025
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Glasversicherung – Versicherungen

Glasversicherung

Die Glasversicherung ist im privaten Bereich hauptsächlich als in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung inkludierter Bestandteil bekannt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften muss sie jedoch eigenständig beziehungsweise als Zusatzoptionen hinzugebucht werden.

Im gewerblichen Bereich dagegen muss eine Glasversicherung stets als eigenständige Versicherungsform abgeschlossen werden. Grund dafür sind die erhöhten Risiken, den sich eine Versicherungsgesellschaft aussetzt, wenn sie den kompletten Glasbestand eines gewerblichen Gebäudes versichern soll. In diesem Fall sind nicht nur Fensterscheiben und sonstige Glasbestandteile des Gebäudes selbst versichert, sondern auch alle im Gebäude enthaltenen, aus Glas bestehenden Teile wie beispielsweise Vitrinen, Glastische, Raumteiler und ähnliches.

Inzwischen sind jedoch viele Versicherung dazu übergegangen, auch die Glasversicherung im privaten Bereich entsprechend auszuweiten, so dass neben den Schäden am Gebäude selbst auch Glasschäden am Inventar mitversichert sind.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Glasversicherung ihre Leistungen normalerweise nur dann ausschüttet, wenn das betreffende Objekt aus Glas vollständig zerstört wurde. Kratzer, Schäden durch Verätzungen, Risse oder kleine abgebrochene Teile werden in der Regel nicht durch eine Glasversicherung ersetzt. Bei einigen Versicherern kann jedoch inzwischen auch diese Option – meist gegen einen entsprechenden Aufpreis in der Beitragshöhe – hinzugebucht werden.

Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, dass im Versicherungsvertrag kein Unterschied hinsichtlich des Verschuldens für den Glasschaden festgelegt wird. Konkret bedeutet das: Es sollte jeder Fall versichert sein, egal, ob der Glasschaden durch den Versicherten selbst verschuldet wurde oder infolge von höherer Gewalt beziehungsweise durch mutwillige Zerstörung von Seiten Dritter entstanden ist. Nur so lässt sich ein wirklich umfassender Versicherungsschutz erzielen.

Wichtig ist außerdem, eine eventuell abzuschließende, eigenständige Glasversicherung individuell auf die vorhandenen Anforderungen und Bedürfnisse zuzuschneiden. So versichern einige Gesellschaften Glas nur in einem bestimmten Umfang. Verfügt das betreffende Gebäude aber über besonders großflächige Glaselemente (zum Beispiel Wintergärten, Galerien oder ähnliches), muss dies meist extra im Versicherungsvertrag vereinbart werden.

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