Unfallversicherung
Jeder Arbeitnehmer ist dabei automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wobei als Träger dieser Versicherungsform die Berufsgenossenschaften und/oder Unfallkassen fungieren. Schüler und Studenten sowie alle anderen Menschen, welche die Leistungen von staatlichen Bildungsorganen in Anspruch nehmen (zum Beispiel auch ABM-Kräfte), sind ebenfalls automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung mit abgesichert.
Als Selbstständiger oder Freiberufler dagegen gibt es keine staatliche Unfallversicherung, die für die Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz aufkommt. Diese Gruppen müssen eine gesonderte beziehungsweise private Unfallversicherung abschließen.
Genauso verhält es sich bei allen Unfällen, die im privaten Umfeld bzw. in der Freizeit des Versicherten geschehen. Für die Folgen dieser Unfälle besteht ebenfalls kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Abhilfe schafft auch hier der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese kommt für die Folgen aller Unfälle auf, die in der Freizeit, zuhause und bei der Ausübung von sportlichen Aktivitäten sowie Hobbys geschehen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass einige Sportarten und Hobbys nicht automatisch in einer privaten Unfallversicherung mit eingeschlossen sind. Dies gilt insbesondere für gefährliche Tätigkeiten wie Fallschirmspringen etc. Wenn Sie ein solches Hobby betreiben, müssen Sie den entsprechenden Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung gesondert mit dem Versicherer aushandeln.
Im Hinblick auf die Unfallversicherung für Selbstständige und Freiberufler ist es sehr wichtig, den Invaliditätsgrad nach einem Unfall individuell im jeweiligen Vertrag festzulegen. Grundlage ist hierbei die so genannte Gliedertaxe, die festlegt, welche Versicherungsleistung beim Verlust welches Körperteils an den Versicherten ausgezahlt wird. Da aber beispielsweise der Verlust eines Fingers für einen Uhrmacher wesentlich schwerwiegendere Folgen hat, als für eine Verkäuferin, müssen diese Faktoren unbedingt individuell angepasst werden. Andernfalls könnte der Versicherungsschutz im Falle einer Invalidität für die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichend sein.