20.8 C
München
Montag, Juni 9, 2025
StartLexikonSozialversicherung - Kredit und Finanzlexikon

Sozialversicherung – Kredit und Finanzlexikon

In Deutschland sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der gesetzlichen Sozialversicherung zu versichern. Die Sozialversicherung umfasst dabei verschiedene Zweige. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung existieren auch eine gesetzliche , eine , eine Rentenversicherung sowie eine Arbeitslosenversicherung.
Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer sowie von dessen Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung erwerben Ansprüche, wie etwa auf medizinische Versorgung, auf finanzielle Hilfen im Fall von Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen nach dem Erwerbsleben.
Die Beiträge belaufen sich insgesamt auf knapp 40 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei jeweils die Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen wird.

Direktverweis auf den Begriff "Sozialversicherung" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge