In Deutschland sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der gesetzlichen Sozialversicherung zu versichern. Die Sozialversicherung umfasst dabei verschiedene Zweige. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung existieren auch eine gesetzliche , eine , eine Rentenversicherung sowie eine Arbeitslosenversicherung.
Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer sowie von dessen Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung erwerben Ansprüche, wie etwa auf medizinische Versorgung, auf finanzielle Hilfen im Fall von Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen nach dem Erwerbsleben.
Die Beiträge belaufen sich insgesamt auf knapp 40 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei jeweils die Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen wird.
Direktverweis auf den Begriff "Sozialversicherung" – einfach kopieren: