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Krankenversicherung – Kredit und Finanzlexikon

Die Krankenversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die Kosten für medizinische Behandlungen. In Deutschland ist das Krankenkassen-System in zwei Säulen untergliedert. Die gesetzliche Krankenversicherung, in der die meisten Arbeitnehmer versichert sind, und die private Krankenversicherung, die von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern sowie Angestellten mit einem hohen Einkommen genutzt werden kann.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge in etwa je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wobei sich der Beitragssatz auf rund 15 Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten beläuft. In der privaten Krankenversicherung richten sich die Prämien nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten.
Die private Krankenversicherung gilt im Hinblick auf ihren Leistungsumfang als die im Vergleich zum gesetzlichen Pendant komfortablere Alternative.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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